WISSENSWERTES
Abkürzungen
- EXW (ex works / ab Werk, Empfänger bezahlt die Frachtkosten)
- CPT (carriage paid to / Frachtfrei, Lieferung bis zum Flughafen im Empfangsland)
- DAP (delivered at place, Empfänger bezahlt Einfuhrabgaben)
- DDP (delivered duty paid / Geliefert verzollt, Absender bezahlt die Einfuhrabgaben)
Ausfuhranmeldung
Bis 1.000 EUR Warenwert genügt eine Handelsrechnung für die Ausfuhr. Eine Handelsrechnung ist für Warensendungen zu erstellen, deren Inhalt für den Wiederverkauf bestimmt ist. Sie dient als
Abrechnungsgrundlage zwischen den Geschäftspartnern und zur Legitimation für die ordnungsgemäße Ausfuhr im Exportland sowie als rechtsverbindliche Zollunterlage für den Import der Waren.
Die Handelsrechnung muss auf jeden Fall in englischer Sprache verfasst sein und sollte mindestens folgende Angaben beinhalten, um eine reibungslose Zollabfertigung zu gewährleisten:
- Genaue Warenbeschreibung und Tarifnummer
- Realistischer Warenwert und Frachtkosten
- Ursprungsland der Waren
- Rechnungsnummer und -datum
- Absender- und Empfängeradresse
- Steuernummer des Absenders (im Export) oder des Empfängers (im Import)
- Zollnummer des Absenders (im Export) oder des Empfängers (im Import)
- Export- oder Importgrund (z. B. Verkauf von Waren)
- Ursprungserklärung
- Präferenz je nach Handelsland
> 1.000 EUR bis 6.000 EUR
- Handelsrechnung (Original und 3 Kopien)
- Ursprungserklärung auf der Handelsrechnung
- Ausfuhrbegleitdokument (MRN) oder vom Zoll abgestempelte Internet-Ausfuhranmeldung
> 6.000 EUR
- Handelsrechnung (Original + 3 Kopien)
- Ausfuhrbegleitdokument (MRN) oder vom Zoll abgestempelte Internet-Ausfuhranmeldung
- Ursprungserklärung / Präferenznachweis (EUR.1)